Lizenzvertrag für die Schulsoftware ‚EasyTime Unterrichtsverteilung‘

Bitte lesen Sie vor der Installation sorgfältig die folgenden Punkte der Lizenzvereinbarung. Mit der Installation der Schulsoftware ‚EasyTime Unterrichtsverteilung‘ sind Sie an die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags gebunden und erkennen diese an.

Lizenzgewährung
Der Hersteller (DigiStage GmbH) räumt dem Käufer das Recht ein, die beiliegende Schulsoftware auf bis zu zwei Einzelcomputern für eine Schule zu verwenden. Hat der Käufer Zusatzlizenzen erworben, darf er pro Zusatzlizenz die Software auf einem weiteren Computer installieren.
Sie sind nicht berechtigt,
(a) die Software zu dekompilieren oder durch Reverse Engineering oder auf jegliche andere Art in eine lesbare Form zu bringen.
(b) die Software zu modifizieren oder andere Programme von dieser Software abzuleiten.
Sollten Sie bestimmte Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung für Endbenutzer verletzen, ist der Hersteller zur Beendigung dieser Lizenzvereinbarung berechtigt, und Sie sind verpflichtet, alle Kopien der Software zu zerstören.

Warenzeichen
Alle Produkt- oder Firmennamen, die in der Software und der Dokumentation erwähnt werden, sind Warenzeichen der jeweiligen Eigentümer. Alle Warennamen werden ohne Gewährleistung der freien Verwendbarkeit benutzt und sind möglicherweise eingetragene Warenzeichen.

Begrenzung der Haftung
Die gesamte Haftung des Herstellers besteht im alleinigen Anspruch auf Ersatz der Software, wenn sie komplett mit dem Kaufbeleg an den Hersteller zurückgegeben wird. Ist der Ausfall der Software auf eine fehlerhafte Anwendung, auf Missbrauch oder auf einen Unfall zurückzuführen, gilt diese beschränkte Garantie nicht. Der Hersteller haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden (einschließlich Schäden aus entgangenem Geschäftsgewinn, Verlust von geschäftlichen Daten und Informationen, Betriebsunterbrechung oder anderen finanziellen Verlusten), die aufgrund der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Produkts entstehen. Auf jeden Fall ist die Haftung des Herstellers auf den Betrag beschränkt, den der Anwender tatsächlich für das Produkt bezahlt hat.

Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.